Rainer Roessler

Bauzustandsbesichtigungen

Unsere Bauzustandsbesichtigungen und baurechtlichen Bescheinigungen entsprechend der gültigen Verordnungen des Landes BW und umfassen u.a.:

  • Bescheinigung der Tauglichkeit (Zustimmung zum geplanten Schornstein-/Feuerstätteneinbau)
  • Inaugenscheinnahme von Abgasanlagen zum Zeitpunkt des Rohbaus und der Fertigstellung
  • Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit (Abnahme der neuen/geänderten Feuerungsanlage)
  • Inaugenscheinnahme von Feuerungs- und Lüftungsanlagen zum Zeitpunkt der Fertigstellung