Unsere Bauzustandsbesichtigungen und baurechtlichen Bescheinigungen entsprechend der gültigen Verordnungen des Landes BW und umfassen u.a.:
- Bescheinigung der Tauglichkeit (Zustimmung zum geplanten Schornstein-/Feuerstätteneinbau)
- Inaugenscheinnahme von Abgasanlagen zum Zeitpunkt des Rohbaus und der Fertigstellung
- Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit (Abnahme der neuen/geänderten Feuerungsanlage)
- Inaugenscheinnahme von Feuerungs- und Lüftungsanlagen zum Zeitpunkt der Fertigstellung